Unter der Barierrefreiheit für Webseiten versteht man allgemein, dass die Webseiten auch für Menschen mit Einschränkungen, wie beispielsweise Sehbehinderungen, nutzbar sein müssen. Klassische Beispiele sind hierbei die Eignung der Seiten für ein Braille-Gerät oder für Geräte, die den Inhalt einer Webseite vorlesen. Dabei spielt zum einen die Reihenfolge der Inhalte im HTML-Quelltext eine Rolle, zum anderen aber auch die alternative Bereitstellung von textlichen Inhalten für Bilder, da die Bildinhalte selbst von einem Vorlesegerät nicht erfasst werden können.
Die Barierrefreiheit war speziell in den Zeiten vor HTML5 ein heiß diskutiertes Thema, da es sehr unterschiedliche Interpretationsweisen für HTML-Quelltexte durch die Browser gab. Eine einheitliche Darstellung einer Seite durch die marktführenden Browser war des öfteren nur durch zusätzliche Tricks und Hacks möglich. Zudem konnten beispielsweise Videos oder umfangreichere Animationen nur mit Hilfe externer Plug-Ins dargestellt werden. Die Standardkonformität bleibt dabei häufig auf der Strecke und somit auch die Barrierefreiheit.
Mit der Einführung von HTML5 hat sich die Browserwelt stark gewandelt. Nahezu alle gängigen modernen Browser unterstützen die Webstandards in gleicher Weise, sodass browserspezifische HTML-Notationen mittlerweile die absolute Ausnahme sind. Die Standards selbst sehen viele Features vor, welche die Barrierefreiheit unterstützen, sodass mit der konsequenten Beachtung der Standards auch die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt werden.
Natürlich muss man sich nicht darauf beschränken, sondern kann darüber hinaus zusätzliche Feature wie z. B. Schriftgrößenumschalter oder Shortcuts für bestimmte Projekte vorsehen.
b2 Werbeagentur GmbH & Co. KG
Am Hohen Tore 7
38118 Braunschweig
Telefon: (0531) 70 22 24-0
E-Mail: info@werbeagentur-b2.de